Kurz- und Langzeitdozenturen

Dozentin und Studentin schauen gemeinsam auf einen Laptop

Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des DAAD, die akademischen Beziehungen zum Ausland zu pflegen, vermittelt und fördert der DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amtes Lang- und Kurzzeitdozenturen an staatliche anerkannten ausländischen Hochschulen.

Inhalt

Langzeitdozenturen
Kurzzeitdozenturen
 

Langzeitdozenturen

Im Langzeitdozentenprogramm werden Dozentinnen und Dozenten an Standorte vermittelt, die in Kooperation mit den jeweiligen Gasthochschulen und dem Auswärtigen Amt geplant und eingerichtet wurden. Die Förderungsdauer beträgt zunächst zwei akademische Jahre und kann im Einvernehmen mit der Gasthochschule auf maximal fünf verlängert werden.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Langzeitdozentur setzt den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die die Aufgabenstellung und Qualifikation der benötigten Lehrkraft definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt (Arbeitsplatz, ortsübliche Vergütung, Zugang zu den wissenschaftlichen und verwaltungsmäßigen Hilfsmitteln).

Für die Entscheidung, ob eine Dozentur gefördert werden soll, können wissenschaftspolitische, bildungspolitische, außenkulturpolitische und entwicklungspolitische Kriterien maßgebend sein.

Aufgaben

Jede vermittelte wissenschaftliche Lehrkraft hat im Rahmen der hochschulrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes die Aufgabe, an der Gasthochschule ihr Fach in Lehre und Forschung zu vertreten. Da sie Mitglied des Lehrkörpers ist, hat sie in der Regel alle mit diesem Status verbundenen Rechte und Pflichten und kann dementsprechend auch zur Teilnahme an Gremiensitzungen und zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben sowie von Beratungsfunktionen verpflichtet werden.

Darüber hinaus ist sie Ansprechperson für die Hochschulangehörigen aller Fachrichtungen, soweit es um Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, um Studien- und Forschungsmöglichkeiten sowie um Stipendien- und Förderungsprogramme deutscher wissenschaftsfördernder Institutionen geht. Sie sollte insbesondere im Rahmen der DAAD-Programme beratend und vermittelnd tätig werden.

Bewerberungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für Langzeitdozenturen müssen die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat und die in der Ausschreibung geforderte fachliche Qualifikation besitzen. Sie müssen in der Regel die Qualifikation für eine Lehrtätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland haben und über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen.

Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt; Ausnahmen gelten für selten gelehrte Sprachen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen im Zeitraum der letzten zwei Jahre vor Einreichung der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben. Eine Bewerbung von Personen, die sich während dieses Zeitraums im Ausland aufgehalten haben (z.B. im Rahmen einer Fördermaßnahme), ist nicht zulässig.

Enge Kontakte zu einer deutschen Hochschule sind auch während der Tätigkeit im Ausland unverzichtbar.

Förderumfang

Da die wissenschaftliche Lehrkraft mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingeht, wird sie in der Regel wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers vergütet. Der DAAD zahlt zusätzlich zum Gehalt der Hochschule eine Ausgleichszulage.

Außerdem können Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schul- und Kindergartenbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Kostenerstattung im Rahmen des Gesundheitsdienstes und Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt werden. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass der Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden. Dozentinnen und Dozenten an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen, für Vorstellungsreisen und zur aktiven Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten. Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit nach mindestens dreijähriger Förderung, ein Rückkehrstipendium zu beantragen. Die Dauer des Rückkehrstipendium richtet sich nach Region und Dauer der Tätigkeit an der ausländischen Hochschule und kann zwischen drei und 9 Monaten betragen. Während des Rückkehrstipendiums führen Sie in Deutschland eine forschungsorientierte Tätigkeit in Zusammenarbeit mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer aus, übernehmen einen Lehrauftrag oder arbeiten bei einer deutschen Institution der kulturellen Zusammenarbeit. Die Tätigkeit während des Rückkehrstipendiums wird von Ihnen eigenständig organisiert.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Langzeitdozentur erfolgt grundsätzlich über das DAAD-Portal.

Ein nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzter Fachgutachterausschuss entscheidet über die Vermittlung und Förderung einer Langzeitdozentur.

Die vom Fachgutachterausschuss ausgewählte Lehrkraft wird der ausländischen Hochschule zur Anstellung vorgeschlagen. Für die Förderung durch den DAAD ist Voraussetzung, dass die Dozentin bzw. der Dozent  ein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule im Gastland begründet, welche Dienstherr der Dozentin bzw. des Dozenten ist. Ein Arbeitsverhältnis mit dem DAAD wird durch die Förderung nicht begründet.

Die Förderung wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Hochschuljahren zugesagt und kann auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Für Fragen und Erläuterungen zu diesen Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Referaten des DAAD zur Verfügung.

Sonstiges

Hinweise für Beamte oder Angestellte, die für die Dauer der Tätigkeit als Gastdozenten eine Beurlaubung anstreben: Die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge haben die Bewerber und Bewerberinnen rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu erstellen. Der DAAD ist bereit, die Beurlaubungsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen.

Kurzzeitdozenturen

Eine Kurzzeitdozentur ist ein in der Regel mindestens vierwöchiger, höchstens sechsmonatiger Lehraufenthalt einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers an einer staatlich anerkannten ausländischen Hochschule.

Zielsetzung

Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht werden, besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deutscher Hochschulen zur Veranstaltung von Kursen einzuladen. Mit dem Programm soll zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden. Gefördert werden insbesondere Dozenturen, die

  • der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen,
  • im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen,
  • die weitere Zusammenarbeit mit ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten fördern,
  • der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.

Die Lehrbelastung soll acht Wochenstunden nicht unterschreiten.

Dozenturen im Undergraduate-Bereich können nur in Ausnahmefällen gefördert werden, insbesondere dann, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen.

Dauer der Förderung

Gefördert werden Lehraufenthalte von mindestens vier Wochen bis höchstens sechs Monate. Die Mindestdauer von vier Wochen kann bei Vorliegen besonderer Gründe, verkürzt werden; zwei Wochen können nicht unterschritten werden. Ein kürzerer Zeitraum als zwei Wochen kann nur bei besonderen Lehrformaten (etwa Blockveranstaltungen) genehmigt werden. Hier ist mindestens ein Lehrdeputat zu erbringen, das normalerweise in zwei Wochen anfallen würde (d.h. mindestens 16 Wochenstunden).

Ausnahmen gelten in den angewandten Fächern der Musik (Instrumente, Komposition, Tanz, Schauspiel; Dirigieren etc.). Hier kann eine Kurzzeitdozentur mit einer Dauer von einer Woche beantragt werden, wenn das Lehrdeputat in dieser Zeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt.

Die Dozentur soll in der Regel an einer Hochschule durchgeführt werden, Kurzaufenthalte an mehreren Hochschulen nacheinander werden nicht als Kurzzeitdozentur gefördert (Stipendien für Kongress- und Vortragsreisen finden Sie in der Stipendiendatenbank). Auf Antrag und unter Vorlage von Einladungen können jedoch Anschlussaufenthalte an anderen Hochschulen in die Förderung einbezogen werden, wenn sie ebenfalls im Interesse des wissenschaftlichen Austauschs liegen. Entsprechende Anträge sollten zusammen mit dem Hauptantrag, rechtzeitig vor der Buchung der Reise, gestellt werden.

Es ist möglich, von vornherein eine Serie von Kurzzeitdozenturen als Gesamtprojekt zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn eine langfristige Unterstützung des Gastinstituts notwendig, Sie aber nicht für längere Zeiträume abkömmlich sind und eine von einer anderen Wissenschaftlerin bzw. eines Wissenschaftlers durchgeführte Langzeitdozentur keine sinnvolle Alternative darstellt.

Förderungsumfang

Die Förderung umfasst die folgenden Leistungen:

  • Reisekosten für Flug (Economy Class) oder Bahn (1. Klasse einschließlich erforderlicher Schlafwagenbenutzung) mit Ausnahme für Reisen in folgende Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien (ausgenommen südlich der Eisenbahnstrecke Rom - Pescara), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich).
  • Die Buchung der Flüge erfolgt ausschließlich durch das vom DAAD beauftragte Reisebüro.
  • Im Flugpreis ist der Transport von 20 kg begleitetem Gepäck enthalten; im Bedarfsfall können zusätzlich die Kosten für den Transport von unbegleitetem Gepäck und die Mitnahme von wissenschaftlicher Ausrüstung vom DAAD erstattet werden.
  • Tägliche Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung (je nach Land zwischen EUR 47 und EUR 188). Der Zuschuss zur Verpflegung wird bei Aufenthalt an demselben Ort vom 15. Tag an um 10 Prozent gekürzt. Auf Antrag kann vor Antritt der Reise ein Abschlag gezahlt werden. Leistungen in Form von Honorarzahlung, kostenloser Unterbringung und Verpflegung oder Erstattungen von Aufenthalts- und Fahrkosten vermindern den vom DAAD bewilligten Zuschuss. Honorarzahlungen bis zur Höhe von EUR 25  pro Tag bleiben anrechnungsfrei.

Fördersätze Kurzzeitdozenturen (Stand 01/2023) PDF

Antragsberechtigung und einzureichende Unterlagen

Der Antrag für eine Kurzzeitdozentur wird von der/dem von der ausländischen Hochschule eingeladenen Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer gestellt. Kurzzeitdozenturen werden in aller Regel von an deutschen Hochschulen beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wahrgenommen, die dazu unter Fortzahlung der Bezüge von ihren Heimathochschulen beurlaubt werden.

Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Regel die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat haben. Bitte beachten Sie:  Die Förderung setzt eine Einladung und die Stellenbeschreibung durch die Gasthochschule voraus, mit der auch das Lehrprogramm abgestimmt sein muss. Es ist erforderlich, dass sich die Gasthochschule an den Kosten der Dozentur in angemessener Weise beteiligt. Dies kann durch die Zahlung eines Honorars an den Dozenten geschehen oder durch die Gewährung von Unterkunft und/oder Verpflegung. Die Zusagen müssen in schriftlicher Form vorliegen. Interessenten werden zwecks Beratung gebeten vor Antragstellung unbedingt mit dem zuständigen Regionalreferat des DAAD Kontakt aufzunehmen (Die Kontaktdaten finden Sie in der Ausschreibung). Dies gilt insbesondere für folgende Länder: USA und Kanada, Australien und weitere Industrieländer, bei denen spezielle Anforderungen in Bezug auf die Leistungen der Gasthochschule bestehen. Die Antragstellung erfolgt über das DAAD-Portal. Die Bewerbungsfristen, Auswahltermine und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der aktuellen Ausschreibung „Kurzzeitdozenturen“ unter der Rubrik „Bewerbung“.

Auswahlverfahren

Ein nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzter Fachgutachterausschuss entscheidet über die Förderungswürdigkeit der eingereichten Anträge.

Förderungszusagen können in der Regel im Rahmen, der für ein Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel erteilt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine durch den Fachgutachterausschuss bestätigte Kurzzeitdozentur auch auf das Folgejahr verschoben werden. Dies setzt eine erneute schriftliche Terminfestlegung durch die ausländische Gasthochschule voraus. Der Antrag sollte so rechtzeitig gestellt werden, dass nach der Sitzung ausreichend Zeit für die organisatorische Vorbereitung der Reise bleibt. Flüge sollten beispielsweise mindestens einen Monat im Voraus durch den DAAD reserviert werden (siehe „Förderungsumfang“). Wir weisen darauf hin, dass die Ausreise bzw. die Aufnahme der Tätigkeit erst nach Erhalt der Förderzusage und Erfüllung der gegebenenfalls geforderten Auflagen erfolgen darf.

Für Fragen und Erläuterungen zu diesen Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Referaten des DAAD zur Verfügung.